AGB

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB), Version 1.0

thailandtravel.ch GmbH
Buchhofstrasse 20A
CH-3308 Grafenried

 

1. Gegenstand der AVRB
1.1  Die  vorliegenden  AVRB  regeln  die  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem  Kunden  und  thailandtravel.ch GmbH, nachfolgend Reisebürogenannt.
1.2  Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist odersonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3  Vermittelt  das  Reisebüro  nur  Leistungen  anderer Anbieter  (z.B.  Reisearrangements)  oder  Einzelleistungen (z.B.  Flugscheine),  gelten  die  AVRB  dieser  Anbieter.  Das Reisebüro  ist  in  diesem  Fall  nicht  Vertragspartei,  kann  aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls  für  die  Änderung  und  Annullation  gemäss  den  nachfolgenden Bestimmungen erheben.

2. Abschluss des Vertrages
2.1  Der  Vertrag  mit  dem  Reisebüro  kommt  zustande, sobald  die  Buchung  des  Kunden  vom  Reisebüro  entgegengenommen  worden  ist.  Von  diesem  Zeitpunkt  an  gelten die vorliegenden AVRB.
2.2  Sonderwünsche  werden  nur  dann  Vertragsgegenstand,  wenn  sie  vom  Reisebüro  ausdrücklich  akzeptiert  und bestätigt worden sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1  Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich.  Sie  verstehen  sich,  sofern  nicht  etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.
3.2  Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3  Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro
die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie derRestzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.
3.4  Erfolgen  die  Anzahlung  oder  die  Restzahlung  nicht fristgerecht,  kann  das  Reisebüro  vom  Vertrag  zurücktreten und  die  Kosten  gemäss  Ziffern  3.5  und  3.6  sowie  Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
3.5  Das  Reisebüro  kann  Kosten  für  die  Beratung  und Reservation  erheben,  auch  dann,  wenn  das  Reisebüro  nur als  Vermittler  auftritt.  Diese  werden  spätestens  bei  der  Buchung mitgeteilt.
3.6  Das  Reisebüro  kann  bei  einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

4. Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1  Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem  Brief  mitzuteilen.  Die  bereits  erhaltenen  Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2  Bei  Änderungen  der  gebuchten  Leistungen  erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn es nur  als  Vermittler  auftritt.  Diese  wird  durch  eine  allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.
4.3  Bei  Annullation  der  ganzen  Reise  oder  von  Teilen davon  werden  zusätzlich  zu  der  Bearbeitungsgebühr  die Annullationskosten  in  Rechnung  gestellt,  auch  dann  wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt.
4.4  Bei  Nur-Flug-Arrangements  werden  zusätzlich  die allfälligen  Annullierungskosten  der  Fluggesellschaft  in  Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.
4.5  Andere  Bedingungen  sind  möglich.  Das  Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.
4.6  Das  Reisebüro  empfiehlt,  stets  eine  Annullationskostenversicherung  unter  Einschluss  von  Assistance und  Heilungskosten  abzuschliessen,  sofern  diese  nicht  bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.

5. Ersatzreisender
5.1  Annulliert  der  Kunde  die  Reise,  ist  er  berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen  bezüglich  Gesundheit,  Impfungen,  behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
5.2  Für  den  gesamten Preis  zuzüglich  die  entstehenden Mehrkosten  und  Bearbeitungsgebühren  gemäss  Ziffer  3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch

6. Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1  Das  Reisebüro  behält  sich  das  Recht  vor,  ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Esorientiert den Kunden darüber vor der Buchung.
6.2  Preiserhöhungen  nach  der  Buchung  sind  bei  Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3  Das  Reisebüro  behält  sich  auch  im  Interesse  des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigenGründen  vertraglich  vereinbarte  Leistungen  zu  ändern.  Das  Reisebüro  bemüht  sich,  dem  Kunden  gleichwertige  Ersatzleistungen  anzubieten  und  ihn  über  die  Auswirkungen  auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4  Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

7. Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1  Gibt  der  Kunde  dazu  berechtigten  Anlass,  kann  das Reisebüro  vom  Vertrag  zurückzutreten  und  die  Kosten gemäss  Ziffern  3.5  und  3.6  sowie  die  Annullationskosten  gemäss  Ziffer  4  und  Ersatz  für  allfälligen  Schaden  geltend machen.
7.2  Wird  die  geforderte  Mindestteilnehmerzahl  nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage  vor der Abreise  absagen,  sofern  nichts  anderes  bei  der  Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt,  Streiks  oder  behördlicher  Massnahmen  oder  anderen Gründen  abgesagt  werden,  die  die  Reise  verunmöglichen, gefährden  oder  erheblich  erschweren.  In  all  diesen  Fällen
bietet  das  Reisebüro  dem  Kunden  nach  Möglichkeit  eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kundendie Preisdifferenz  zurückerstattet.  Verzichtet  der  Kunde  auf das  Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1  Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis  nicht  zurückerstattet  werden.  Allfällig  nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu lasten des Kunden.
8.2  Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

9. Beanstandungen während der Reise
9.1  Beanstandungen  sind  der  örtlichen  Vertretung  oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende  Abhilfe,  muss  der  Kunde  den  Mangel  schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder derLeistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nichtgeringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen  bewegen  und  der  Kunde  den  Mangel  beanstandet  hat und schriftlich bestätigen liess.
9.2  Will  der  Kunde  Forderungen  gegen  das  Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem  Reiseende  schriftlich  zu  tun,  sonst  verliert  er  seine Rechte.

10. Haftung
10.1  Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff.des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2  Das  Reisebüro  haftet  nicht  für  Verspätungen  oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
10.3  Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4  Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
10.5  Für andere als Personenschäden ist die Haftungdes Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen  beschränkt,  sofern  das  Reisebüro  den  Schaden nicht  absichtlich  oder  grobfahrlässig  verursacht  hat.  Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben  tiefere  Haftungslimiten  in  internationalen  Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.6  thailandtravel.ch GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7  In  keinem  Fall  haftet  das  Reisebüro  für  höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet,  sich  selber  über  allfällige  Gefahren  zu  informieren,  die  mit  dem  Aufenthalt  im  Gastland  verbunden  sein können.  Die  Haftung  für  entgangenen  Feriengenuss  und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

11. Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen  Einreiseverweigerung  muss  der  Kunde  die  Rückreisekosten selber übernehmen.

12. Ombudsman
Vor  einer  allfälligen  gerichtlichen  Auseinandersetzung  mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen  Ombudsman  der  Reisebranche  gelangen.  Dieser  ist  bestrebt,
eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse  lautet:  Ombudsman  der  Schweizer  Reisebranche,  8038 Zürich.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1  Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2  Der Gerichtsstand ist Grafenried.